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Der Schutz geistigen Eigentums: Frage an die Urheber

Thomas Berscheid | 10. Mai 2012

Frage an die Urheber einer Petition

Spiegel Online berichtete am Donnerstag über eine Initiative zum Schutz geistigen Eigentums. Dies ist meine Frage an die Initiative:

Im Herbst 2012 wird mein erster Kriminalroman erscheinen, den ich nicht im Eigenverlag veröffentliche. Ich gehöre also zu den Urhebern, die ihr geistiges Eigentum geschützt sehen wollen.

In Ihrem Aufruf vermisse ich den Einsatz zum Schutz vor der Gewalt durch die deutschen Massenabmahner. Das Urheberrecht in Deutschland wird in erster Linie von Anwälten missbraucht, die unter dem Vorwand, Interessen von Autoren wahrzunehmen, Millionen verdienen. Die ihre Serienbriefe nicht veröffentlicht sehen wollen und daher ihre Opfer wiederholt abmahnen, wenn diese die Schreiben der Täter auf ihren Blogs veröffentlichen. Die aber im Schutz großer Medienkonzerne Opfer finden, aus denen sie Millionen herauspressen können, weil sich diese keine teuren Anwälte leisten können.

Ich weise Sie auch darauf hin, dass ich in den vergangenen 12 Jahren Urheber von mehr als 18.000 Artikeln auf meiner Nachrichtenseiten www.georgien-nachrichten.de bin. Dies hinderte Zeitungen, die am lautesten für den angeblichen Schutz des Urheberrechts schreien, nicht daran, gegen mein Urheberrecht zu verstoßen und hemmungslos Nachrichten, die ich geschrieben habe, zu kopieren und ohne Angaben der Quelle und meines Namens zu veröffentlichen.

Wo bitte findet sich der Hinweis auf den Schutz des Urheberrechts geistiges Eigentums von Autoren, die im Internet veröffentlichen?

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